Jede schwangere Frau
und jede Wöchnerin kann,
ohne ärztliche Überweisung,
bei einer Hebamme ihrer Wahl
Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.
Die Kosten dafür sind gesetzlich geregelt
und werden voll von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Betreuung und Beratung in der Schwangerschaft

Neben den Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt kann ich Ihnen jederzeit, auf Ihren Wunsch hin, mit Rat und Tat
während der gesamten Dauer der Schwangerschaft
zur Seite stehen.

Ob Sie ─ Fragen haben, z. B. zu: Geburtsvorbereitung, Ernährung, Beckenendlage, Bewegung, Sport, Kinderzimmerausstattung, Stillvorbereitung …

oder ...

Irene Weingartz
Angebot ...
Freie Hebamme