Jede schwangere Frau
und jede Wöchnerin kann,
ohne ärztliche Überweisung,
bei einer Hebamme ihrer Wahl
Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.
Die Kosten dafür sind gesetzlich geregelt
und werden voll von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Betreuung und Beratung in der Schwangerschaft
Neben den Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem
Frauenarzt kann ich Ihnen jederzeit, auf Ihren Wunsch hin, mit Rat und
Tat
während der gesamten Dauer der Schwangerschaft
zur Seite stehen.
Ob Sie ─ Fragen haben, z. B. zu: Geburtsvorbereitung, Ernährung, Beckenendlage, Bewegung, Sport, Kinderzimmerausstattung, Stillvorbereitung …
oder ...